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 Pflanzenschutz & Kontrolle  

Unser Ziel ist es, den Obstanbau in das Ökosystem der Natur zu integrieren und mit einem Höchstmaß an Umweltschonung für Boden, Wasser, Luft und Artenvielfalt durchzuführen. Um die Vielzahl von Insekten und Vögeln, deren Lebensraum die Obstanlage ist, zu schützen, werden auf der Grundlage einer intensiven Bestandsüberwachung nur nützlingsschonende Pflanzenschutzmittel eingesetzt. Düngung und Pflanzenschutz – so wenig wie möglich, so viel wie nötig!

Apfelbaüme

Apfelblüte

 


erdbeeren

 
Seit 1994 haben wir jährlich das Zertifikat über die Einhaltung der IP-Richtlinien erhalten. Unsere Früchte werden mehrmals jährlich vom Pflanzenschutzamt Brandenburg, dem Landesverband Gartenbau, dem Kontrollring für Integrierte Produktion und von der Lebensmittelüberwachung auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht.

Zusätzlich ist unser Betrieb seit 2006 QS-GAP zertifiziert. QS-GAP ist ein umfassendes Qualitätssicherungssystem von der Produktion bis hin zum Verbraucher. Die Qualitätskontrollen umfassen sämtliche Produktionsmaßnahmen, die Arbeitssicherheit und Hygiene im gesamten Betrieb sowie die Rückverfolgbarkeit unserer Produkte und werden jährlich wiederholt.“


Wussten Sie…
… dass EINE Tasse Kaffee ca. 10 mg potenziell krebsauslösende Chemikalien enthält? Das ist mehr als die
Menge, die ein Mensch an synthetischen Pflanzenschutzmitteln
pro Jahr zu sich nimmt!


 

Wir sind Mitglied des Kontrollringes für Integrierte Produktion (IP) des Landes Brandenburg und lassen unsere Produkte freiwillig überwachen. Grundlage des Integrierten Obstanbaus ist der Schutz der natürlichen Feinde der Schädlinge.
Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln unterliegt sehr strengen Auflagen, die Anwendung erfolgt nur nach genauester Analyse des Nutzens und der wirklichen Notwendigkeit. So erfolgen Insektizidspritzungen beispielsweise nur nach Überschreiten von festgelegten Warnschwellen. Dazu werden in der gesamten Obstanlage Schädlingsfallen aufgehängt. Diese werden alle 2 Tage ausgezählt und der Schädlingsbefall ausgewertet. Und dies stellt nur eine von vielen Auflagen dar, denen die Pflanzenschutzanwendungen unterliegen. Weiterhin werden natürlich die wenigen Zeiträume, in denen eine Pflanzenschutzanwendung möglich ist, ganz genau eingehalten – so dass i.d.R. zum Zeitpunkt des Essens keine Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in den Früchten vorhanden sind!